TERMS & CONDITIONS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen BIRD Birte
Schlimbach und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn BIRD Birte Schlimbach in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen BIRD Birte
Schlimbach ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte, auch bei freien Leistungen
2.1 Jeder an BIRD Birte Schlimbach erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Konzepte, grafischen Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen BIRD Birte Schlimbach in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch BIRD Birte Schlimbach weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung – auch von Teilen und/oder der Konzeption und/oder des Layouts – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BIRD Birte Schlimbach, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
2.4 BIRD Birte Schlimbach überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, außer es wird im schriftlichen Auftrag anderes festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und BIRD Birte Schlimbach.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 BIRD Birte Schlimbach hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BIRD Birte Schlimbach, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt BIRD Birte Schlimbach, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

3 Vergütung
Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für Konzept/Gestaltung, die Vergütung für die Reinzeichnung sowie die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte. Sie erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4 Sonderleistungen, Vollmacht, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Konzepten, Entwürfen oder Reinzeichnungen, technisch erforderliche Text- und Bildbearbeitung, Lektorat, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Sdst/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 BIRD Birte Schlimbach ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BIRD Birte Schlimbach entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung BIRD Birte Schlimbach abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, BIRD Birte Schlimbach im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sowie für die Übermittlung von Unterlagen, beispielsweise durch Kuriere, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenfalls der Nachhonorierung.
4.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zu zahlen.
5.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von BIRD Birte Schlimbach hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann BIRD Birte Schlimbach Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6 Eigentum an Entwürfen etc.
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an BIRD Birte Schlimbach zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

7 Digitale Daten
7.1 BIRD Birte Schlimbach ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat BIRD Birte Schlimbach dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BIRD Birte Schlimbach geändert werden.

8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind BIRD Birte Schlimbach Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch BIRD Birte Schlimbach erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist BIRD Birte Schlimbach berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BIRD Birte Schlimbach 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. BIRD Birte Schlimbach ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im Übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten von BIRD Birte Schlimbach hinzuweisen.

9 Lieferung
9.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt BIRD Birte Schlimbach mit seinen Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
9.2 Auch bei fest vereinbarten Lieferterminen und Fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, so weit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeits-
kämpfen, Rohstoff- und Energiemangel, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen.
9.3 Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Lieferung/Bestellung von Material oder die Prüfung von Entwürfen, verlängern sich auch vereinbarte Liefertermine entsprechend.
9.4 Bei Versendung von Unterlagen geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

10 Gewährleistung
10.1 BIRD Birte Schlimbach verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
10.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei BIRD Birte Schlimbach geltend zu machen.
10.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

11 Haftung
11.1 BIRD Birte Schlimbach haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens bis maximal zur Auftragshöhe beschränkt.
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BIRD Birte Schlimbach gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. BIRD Birte Schlimbach tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Sofern BIRD Birte Schlimbach selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt BIRD Birte Schlimbach hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von BIRD Birte Schlimbach zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.4 Der Auftraggeber stellt BIRD Birte Schlimbach von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BIRD Birte Schlimbach stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
11.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung sowie deren rechtliche Zulässigkeit.
11.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von BIRD Birte Schlimbach. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet BIRD Birte Schlimbach nicht.

12 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. BIRD Birte Schlimbach behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann BIRD Birte Schlimbach eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller BIRD Birte Schlimbach übergebenen Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BIRD Birte Schlimbach von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13 Schlussbestimmungen
13.1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3 Erfüllungsort und, soweit vereinbart, Gerichtsstand ist Köln. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand 1. Januar 2015